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Allgemeine Geschäftsbedingungen der KoePe Ferienhaus GbR für das Ferienhaus Ostseebrandung

Vermieter:
KoePe Ferienhaus GbR, Zschillichauer Weg 2, 02694 Großdubrau
Telefon: 035934 67028

Bankverbindung:
Commerzbank, Konto: 355 153 800, BLZ: 850 40000

Hausverwalter:
Sven Dietze
SD - Service- und Dienstleistungen
Fischerweg 6
18551 Glowe
Tel. 038302 889342
Mobil: 0152 34279558

Allgemeines

  1. Das gemietete Ferienhaus Ostseebrandung ist Eigentum des Vermieters. Der Hausverwalter ist mit der Verwaltung des Objektes beauftragt und berechtigt die im Zusammenhang mit der Vermietung stehenden Rechtsgeschäfte vor Ort in Dranske für den Inhaber abzuwickeln.
  2. Das gemietete Ferienhaus ist ein Nichtraucherhaus. Das Rauchen ist nur im Freien gestattet und Raucherabfälle sind in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen
  3. Haustiere sind nicht erlaubt.
  4. In dem gemieteten Ferienhaus dürfen maximal 6 Erwachsene und 2 Kleinkinder wohnen und die Anzahl der untergebrachten Personen darf die Anzahl der in der Buchung angegebenen Personen nicht überschreiten.
  5. Das gemietete Ferienhaus darf für den angegebenen Zeitraum ausschließlich zu Urlaubszwecken und nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden.
  6. Eine Weitervermietung an Dritte ist im angegebenen Buchungszeitraum nicht gestattet.

Vertragsabschluss

  1. Der Mietvertrag kommt erst nach der schriftlichen Buchungsbestätigung und dem Eingang der gegebenenfalls vom Mieter zu leistenden Anzahlung auf unserem Konto (Bankverbindung siehe oben) zustande.
  2. Sämtliche Zahlungen und die zugehörigen Fristen sind weiter unten in den AGBs aufgeführt. Abweichende Zahlungen und Fristen (z.B. bei kurzfristigen Buchungen, ungewöhnlich lange Buchungszeiten oder abweichend vereinbarte Sonderleistungen) können in der Buchungsbestätigung aufgeführt sein und sind verbindlich.
  3. Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen können Ihre Ansprüche aus der Buchung erlöschen.
  4. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat der Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages.

Preise

  1. Die Mietpreise gelten pro Ferienhaus und gebuchter Woche (= 7 Übernachtungen).
  2. Die Kurtaxe ist im Mietpreis nicht enthalten.
  3. Im Mietpreis enthalten sind:
    • Bettwäsche
    • Geschirrtücher
    • Handtücher
    • Endreinigung
  4. Alle pauschalen Nebenkosten (z.B.: Heizung, Strom, Wasser) sind im Mietpreis enthalten. Sollten Sonderzahlungen für Nebenkosten fällig sein, sind diese in der Buchungsbestätigung nach Absprache gesondert aufgeführt und preislich ausgewiesen.

Zahlungsbedingungen

  1. Nach erfolgter Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 Prozent innerhalb von 14 Tagen auf oben genanntes Konto zu tätigen.
  2. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn ohne weitere Aufforderung seitens des Vermieters zu tätigen.
  3. Liegen zwischen Buchung und Mietbeginn weniger als 30 Tage, so ist der Gesamtbetrag unverzüglich auf oben genanntes Konto zu begleichen.

Rücktritt

  1. Der Mieter hat die Möglichkeit vom Mietvertrag zurück zu treten.
  2. Der Rückritt muss schriftlich erfolgen und ist ab dem Tag wirksam, an dem dieser schriftlich beim Vermieter eingeht.
  3. Im Falle eines Rücktritts hat der Mieter folgende Entschädigung an den Vermieter zu entrichten:
    1. bis 42. Tag vor Anreise: 30% des Gesamtmietpreises
    2. bis 31. Tag vor Anreise: 50% des Gesamtmietpreises
    3. bis 14. Tag vor Anreise: 70% des Gesamtmietpreises
    4. bis 7. Tag vor Anreise: 90% des Gesamtmietpreises

Eine Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.

Höhere Gewalt

  1. Kann der Mietvertrag in Folge Höherer Gewalt (z.B.: Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) nicht oder nur unter erheblich erschwerten Bedingungen zustande kommen, bzw. fortgeführt werden, so kann der Mietvertrag von beiden Parteien gekündigt werden. Beide Parteien werden von ihren vertraglichen Pflichten frei.
  2. Nicht erbrachte Leistungen werden vom Vermieter unter Ausschluss weiterer Ansprüche rückvergütet.

Anreise/Abreise und Inventar

  1. Die vereinbarten Anreise- und Abreisezeiten sind bindend.
  2. Der Mietzeitraum beginnt am Tag der Anreise um 15.00 Uhr und endet am Tag der Abreise um 10.00 Uhr
  3. Abweichende Zeiten sind mit dem Vermieter bzw. dem oben genannten Verwalter unbedingt im Vorfeld abzusprechen.
  4. Sollte der Mieter absehbar verspätet anreisen, so ist der oben genannte Verwalter rechtzeitig zu informieren, um die termingerechte Objektübergabe zu gewährleisten.
  5. Am Anreisetag erhält der Mieter eine Inventarliste Das Inventar ist vom Mieter auf Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu prüfen.
  6. Insofern der Mieter nicht bei Übernahme des Ferienhauses bestehende Mängel am Inventar und/oder dem Ferienhaus angegeben hat, haftet dieser bei Abhandenkommen oder Beschädigung. Die entstandenen Ansprüche werden vom Vermieter nachträglich in Rechnung gestellt.
  7. Stellt der Mieter während des Mietzeitraums plötzlich auftretenden Störungen fest, so sind diese umgehend dem Vermieter bzw. Verwalter mitzuteilen. Der Mieter ist angehalten den Schaden in einem zumutbaren Rahmen abzuwenden oder wenigstens zu begrenzen.
  8. Für die Reinhaltung des Ferienhauses während der Mietzeit ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Mieter wird darauf hingewiesen den Müll zu trenne und in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
  9. Am Tag der Abreise erfolgt die Abnahme durch den Vermieter bzw. den Verwalter. Dabei erfolgt die Prüfung der Inventarliste und auf gegebenenfalls aufgetretene Beschädigungen oder Mängel. Bei übermäßiger Verschmutzung oder Abnutzung  behält es sich der Vermieter vor, eine Unkostenpauschale in Höhe von 100,00 € für die Reinigung bzw. Instandsetzung zu erheben.
  10. Bei der Abreise ist der Schlüssel zurück zu geben. Im Falle eines Verlustes behält es sich der Vermieter vor, die Schließanlage auszutauschen und die dabei entstehenden Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen.

Einhaltung der Hausordnung

  1. Die Hausordnung kann über die Webseite (Link zur Hausordnung) eingesehen werden und liegt zudem im Ferienhaus aus.
  2. Die Hausordnung ist vom Mieter zu akzeptieren und einzuhalten.
  3. Bei groben oder nachhaltigen Verstößen gegen die Hausordnung behält es sich der Vermieter vor den Rücktritt vom Mietvertrag zu erklären und einen sofortigen Verweis auszusprechen. Dem Mieter stehen in diesem Fall keine Erstattungen oder Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche zu.

Zutrittsrecht zur Ferienwohnung

  1. Sowohl Vermieter, als auch Verwalter haben jederzeit das Zutrittsrecht in das Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug.
  2. Auf die schutzwürdigen Belange des Mieters wird bei Ausübung des Zutrittsrechtes entsprechend Rücksicht genommen.
  3. Insofern es die Umstände nicht anders verlangen (z.B.: Schadens- oder Notfälle), wird er Mieter im Vorfeld über den Zutritt informiert.

Schriftform, Salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages/der AGB bedürfen der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, welche die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren  Bestimmung verfolgt haben.

Gerichtstand

Deutsches Recht ist anwendbar. Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Bautzen vereinbart.

Großdubrau, den 29. November 2012